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Wie werden Internatskosten für Lehrlinge refundiert?

https://www.wt-gailer.at/news/steuernews_f%C3%BCr_klienten/

Seit 1.1.2018 hat der Lehrherr die Kosten der Unterbringung und Verpflegung, die durch den Aufenthalt der Lehrlinge in einem für die Schüler der Berufsschule bestimmten Schülerheim zur Erfüllung der Berufsschulpflicht entstehen (Internatskosten), zu tragen. Bei Unterbringung in einem anderen Quartier sind ebenso die bei Unterbringung in einem Schülerheim entstehenden Kosten zu tragen.

Kostenersatz

Der Lehrberechtigte bekommt die Kosten mittels Antrag bei der zuständigen Lehrlingsstelle refundiert. Dabei ist unter anderem zu beachten, dass der Lehrvertrag am ersten Tag des Aufenthalts im Internat aufrecht war. Keinen Ersatz bekommen Lehrberechtigte beim Bund, einer Gemeinde oder einem Gemeindeverband. Wurde beispielsweise von einem Privatquartier Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, so wird bei vorsteuerabzugsberechtigten Antragstellern nur der Nettobetrag ersetzt.

Ablauf

Der Förderantrag zum „Kostenersatz Unterbringungskosten“ kann unter Verwendung des entsprechenden Formulars und unter Beilage der Zahlungsbestätigung und der Rechnung entweder z. B. per E-Mail an die WKO Inhouse GmbH der Wirtschaftskammern gestellt oder auch online eingebracht werden.

Stand: 26. Februar 2018

Bild: auremar - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu einem Thema? Kontaktieren Sie mich und mein Team in Feldkirchen. Wir kümmern uns um Ihre Angelegenheiten rund um die Themen Steuerberatung, Lohnverrechnung und Buchhaltung.

Mag. Sieglinde Gailer Steuerberaterin
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