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Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen

https://www.wt-gailer.at/news/steuernews_f%C3%BCr_klienten/

Die Regelbedarfssätze werden jedes Jahr neu festgelegt. Für 2018 betragen diese für steuerliche Zwecke:

Altersgruppe 2018
0 – 3 Jahre € 204,00
3 – 6 Jahre € 262,00
6 – 10 Jahre € 337,00
10 – 15 Jahre € 385,00
15 – 19 Jahre € 454,00
19 – 28 Jahre € 569,00

Unterhaltsabsetzbetrag

Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden, wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird und

  • das Kind sich in einem Mitgliedstaat der EU, in einem EWR-Staat oder in der Schweiz aufhält,
  • das Kind nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehört und
  • für das Kind keine Familienbeihilfe bezogen wird.

Der Unterhaltsabsetzbetrag beträgt:

für das 1. Kind € 29,20 p. m.
für das 2. Kind € 43,80 p. m.
für jedes weitere Kind € 58,40 p. m.

Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt, wenn

  • der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und
  • die Regelbedarfssätze nicht unterschritten wurden.

Stand: 28. November 2017

Bild: BillionPhotos.com - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu einem Thema? Kontaktieren Sie mich und mein Team in Feldkirchen. Wir kümmern uns um Ihre Angelegenheiten rund um die Themen Steuerberatung, Lohnverrechnung und Buchhaltung.

Mag. Sieglinde Gailer Steuerberaterin
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